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ENERGIEAUSWEISE
Sie können die folgenden Energieausweise bei mir erwerben. Gerne erstelle ich Ihnen auf Anfrage ein kostenloses Angebot für die jeweiligen Ausweistypen. Die Kosten ergeben sich nach Komplexität der Gebäude und Zonenstruktur. Für Bestandsaufnahmen ab einer Entfernung von 10 Kilometern fallen zusätzlich Fahrtkosten an.
Für Wohngebäude
Nach dem GEG, Berechnung nach DIN V 18599. Bei Verkauf oder Vermietung des Gebäudes. Vorgaben zur Art der Ausweiserstellung richten sich nach der Zahl der Wohnungen und dem Dämmstandard.
Für Nichtwohngebäude
Nach dem Gebäudeenergiegesetz, Berechnung nach DIN V 18599. Bei Verkauf, Vermietung oder Leasing des Gebäudes. Es besteht Wahlmöglichkeit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis.
Bedarfsausweise
In folgenden Fällen: bei Neubauten und bei Be-standsgebäuten mit fehlenden Verbrauchsdaten. Ebenfalls benötigt bei weniger als fünf Wohnungen und einem Dämmstandard von vor WSVO 1977.
Verbrauchsausweise
Es besteht Wahlfreiheit wenn die Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre vorhanden sind, sowie bei Ge-bäuden mit mehr als vier Wohnungen oder einem Bauantrag nach 1.11.1977.
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